Kleingartenanlage “Dahlwitzer Strasse e.V.”
Verfasst am 18.01.2026 um 16:48 Uhr

Mitgliederversammlungen der Abteilungen im Februar und März

Mitreden, Mitbestimmen. Infos erhalten und weitergeben.


Die Mitgliederversammlungen der Abteilungen entscheiden über alle Belange der Abteilungen. Die ordentlichen Mitgliederversammlungen finden einmal jährlich, mindestens 2 Wochen vor dem Termin der ordentlichen Delegiertenversammlung statt. Wenn es die Belange der Abteilung erfordern oder wenn dies ein Drittel der Mitglieder der Abteilung schriftlich beantragt hat, ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.

2. Die Einladung hat schriftlich, durch Aushang oder durch Bekanntmachung in der Verbandszeitung "Berliner Gartenfreund“ mindestens 14 Tage vor dem Termin der Versammlung zu erfolgen.

3.    Die Mitgliederversammlungen sind zuständig für

- die Beratung der vorliegenden Beschlussentwürfe für die Delegiertenversammlung des Vereins,

- Beschlussfassung zu Belangen der Abteilungen,

- Beschlussfassung über den Tätigkeitsbericht des Vorstandes und den Bericht über die Verwendung der finanziellen Mittel der Abteilung,

- Wahl und Abberufung der Leitung der Abteilung und der Delegierten für die Delegiertenversammlung des Vereins auf der Grundlage der Wahlordnung des Vereins. Die Wahlperiode beträgt 2 Jahre.

4.    Ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlungen entscheiden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Abstimmung über Beschlüsse kann offen oder auf Beschluss der Mitgliederversammlungen in geheimer Abstimmung erfolgen. Beschlüsse sind ungültig, wenn sie der bestehenden Satzung widersprechen.

5.    Zur Behandlung wichtiger Fragen können die Vorstände sachkundige Personen oder andere Gäste einladen. Vertreter des Vorstandes des Vereins können an den Mitgliederversammlungen teilnehmen und haben Rederecht.


Hier die einzelnen Termine der Abteilungen - die Einladungen dazu sind in den Aushangkästen, der Mitliederzeitung und teilweise in der Rubrik "Aushänge" der Abteilungen veröffentlicht.