Kleingartenanlage “Dahlwitzer Strasse e.V.”
Verfasst am 28.06.2025 um 11:40 Uhr

Tag der Hecke 2025

Die Hecken an alle Grenzen einer Parzelle dürfen eine Höhe von 1,25 m nicht überschreiten,  nachfolgend Auszüge aus der Gartenordnung:

3. Gestaltung der Parzelle 

3.2.[...]

• Die Hecken an alle Grenzen einer Parzelle dürfen eine Höhe von 1,25 m nicht überschreiten.

• Hecken, die an Grenzen zu Nachbarkleingärten (zwischen zwei Parzellen) stehen, dürfen als Sichtschutz - für sensible Bereiche - auf eine Länge von maximal sechs Metern eine Höhe von 1,60 m haben. (Gilt nur für eine Parzellenseite) 

• Als Ausnahmeregelung können in Abstimmung mit dem Zwischenpächter an sensiblen Punkten (Spielplätze, Vereinshäuser, Parkplätze) Heckenhöhen von 1,60 m gestattet werden. 

• Hecken als Außenumfriedung von Kleingartenanlagen können eine Höhe bis 2,00 m aufweisen. 

• Hecken, die durch den Zaun in die Gemeinschaftsfläche oder in andere Parzellen wachsen sind mindestens bis zur Parzellengrenze (z. B. Zaun) zurückzuschneiden. Notwendige Maßnahmen können nach Aufforderung mit Terminsetzung an den Unterpächter durch den Zwischenpächter realisiert werden; wobei er die entstehenden Kosten auf die Pächter umlegen kann.

3.3 Mindestabstände von Gewächsen zu den Einfriedungen betragen für [...] Sträucher und Hecken 0,50 m (ausgenommen sind Parzelleneinfriedungen bei denen Hecken als „grüne Grenze“ gepflanzt sind.

8. Das Schneiden von Hecken auf den Stock (herunterschneiden der Pflanzen zum erneuten Durchtreiben) ist im gleichen Zeitraum wie der Schutz von Gehölzen nicht durchzuführen.

9. Ein Sommer- oder Formschnitt von Hecken ist auch in der Schutzperiode möglich; dabei ist vor Beginn der Arbeiten zu prüfen, ob sich in den Hecken Brutbereiche befinden. Formschnitte sind erst nach dem 31. Mai des Jahres zu realisieren.

Die vollständige Gartenordnung ist unter "Downloads" zu finden oder > hier klicken <